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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung: Anmeldungen können ausschließlich schriftlich mit dem Anmeldeformular oder dem Online-Anmeldeformular entgegengenommen werden.
Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Teilnehmervertrages. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es erfolgt keine Anmeldebestätigung durch den VfL Waiblingen. Der Anmeldende wird nur dann benachrichtigt, wenn der Kurs belegt ist oder nicht stattfinden kann. Informationen den Kurs betreffend erhalten die angemeldeten Teilnehmer, sofern sie eine E-Mail-Adresse bei ihrer Anmeldung angegeben haben, ca. 1 Woche vor Kursstart, per E-Mail.

Gebühren: Die Gebühren sind zum Kursbeginn fällig und werden vom VfL Waiblingen nach dem ersten Kurstag per Lastschrift eingezogen. Um am Lastschriftenverfahren teilzunehmen, benötigen wir ein SEPA-Lastschriftenmandat. Dieses Mandat muss anhand eines Formulars dem VfL Waiblingen im Original vorliegen und hat für alle künftigen Anmeldungen der ffg-Angebote seine Gültigkeit. Sollte Widerspruch bei der Bank bzgl. des SEPA-Lastschriftenmandats erhoben werden, besteht auch weiterhin der Vertrag (die Anmeldung), der mit der ffg geschlossen wurde und entbindet nicht von der zu leistenden Zahlung.

Teilnehmerzahl: Für die Durchführung der Kurse ist eine Mindestteilnehmerzahl zu Beginn erforderlich. Wird diese nicht erreicht, muss der Kurs ausfallen und der Teilnehmer wird benachrichtigt. Bei freien Plätzen, ist der Zustieg in laufende Kurse (nach Rücksprache), jederzeit möglich!

Rücktritt: Den angemeldeten Teilnehmern wird ein schriftliches Rücktrittsrecht bis zum 4. Tag nach Kursbeginn eingeräumt. Entscheidend ist der Eingang beim VfL Waiblingen bis spätestens zum 4. Tag nach Kursbeginn. Dadurch entsteht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € ! Ein Rücktritt aus anderen Gründen, z. B. Erkrankung, oder Wechsel der Kursleitung, ist nicht möglich. Eine telefonische Mitteilung oder die Abmeldung bei der Kursleitung bzw. das Fernbleiben von dem Kursangebot gelten nicht als Rücktritt.
Der VfL kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Lehrkraft aus Gründen ausfällt, die nicht im Risikobereich des VfL liegen, z.B. Krankheit.

Hausordnung: Mit den ffg-Angeboten sind wir teilweise in städtischen Sporthallen und Räumen zu Gast. Die geltenden Hausordnungen sind für die Teilnehmer verbindlich.

Gültigkeit: Sollte ein Teil der Geschäftsbedingungen nicht gültig sein, bleiben die restlichen Teile des Gesamtvertrages dennoch gültig.

Die Geschäftsbedingungen für die Angebote außerhalb des Kursprogramms (z.B. Sommerferienprogramm) entnehmen Sie bitte den gesonderten Ausschreibungen.

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